Nachprüfungen

Wir führen ausschließlich Nachprüfungen für bautek Fluggeräte durch!

Wir bitten um Verständnis dafür, dass aus Kapazitätsgründen Serviceleistungen nur noch für bautek-Fluggeräte angeboten werden können. Eine telefonische Terminabsprache ist notwendig.

 

Die neue Telefonnummer ist +49 6502 989 0725

 

Große Nachprüfungen macht Werner Biringer nur samstags von 8.00 – 13.00 Uhr. Im Laufe der Woche hilft Ines Zießau und Klaus Schäfer gelegentlich aus. Für bautek-Fluggeräte, die im Prüfzeitraum nur einige Male crashfrei geflogen wurden, kann eine „vereinfachte Nachprüfung“ durchgeführt werden. Diese Prüfung führt Harald Zimmer mit Hilfe des Kunden selbst durch.


Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


 

 

Sollten Sie die Prüfung selbst durchführen wollen, so müssen Sie folgender gesetzlicher Anweisung folgen:

 

 

 

Nachprüfungsanweisung für bautek-Hängegleiter

(gültig für Ein- und Doppelsitzer-Drachen/ Stand 01/2016)

 

 

Gesetzliche Regelung der Nachprüfung

 

Alle Hängegleiter werden als Neugeräte stückgeprüft und in einem lufttüchtigen Zustand ausgeliefert. Im Alltagsgebrauch kann sich die Lufttüchtigkeit des Hängegleiters aufgrund von Segelschrumpfung, Verschleiß, UV-Belastung, Crash usw. bis zur Luftuntüchtigkeit verschlechtern.

 

Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber dem Halter die Kontrolle auf Lufttüchtigkeit in regelmäßigen Zeitabständen vor (LuftGerPV §13, Absatz 2, Nachprüfungen).

 

Ob und wann das beim Hersteller, durch den Piloten selbst, oder in dessen Auftrag zu erfolgen hat, bestimmt der Hersteller/Inhaber der Musterprüfung in einer Nachprüfungsanweisung, die der Betriebsanleitung beiliegt.

 

Der Halter/Pilot ist lt. Gesetz für die Sicherheit und Lufttüchtigkeit seines Fluggerätes selbst verantwortlich!

 

 

Nachprüfungsintervall

 

bautek-Hängegleiter müssen alle 24 Monaten (2 Jahre) nachgeprüft werden.

 

Der DHV hat vor vielen Jahren aufgrund von langjährigen Erfahrungen und in Absprache mit den Herstellern eine sog. „DHV-Muster-Nachprüfungsanweisung“ erarbeitet. Diese Anweisung ist die Grundlage der nachfolgenden „bautek- Nachprüfungsanweisung“ und garantiert die größtmögliche Prüfungsqualität. Doppelsitzer-Drachen sollten aus haftungsrechtlichen Gründen nur im Herstellerwerk nachgeprüft werden. Einsitzige bautek-Drachen dürfen auch vom Halter selbst nachgeprüft werden, wenn er vorher im Herstellerwerk in die Prüfungsarbeiten eingewiesen wurde. Es ist ein Nachprüfungsprotokoll anzufertigen. Der Selbstprüfer schickt eine Kopie an bautek. Die beauftragte Prüfperson/ Prüfbetrieb erstellt ein Protrokoll, das in der Betriebsanleitung abgelegt wird.

 

Folgende Unterlagen und Arbeitsgeräte und -einrichtungen sind für die Nachprüfung erforderlich:

 

  • Nachprüfungsprotokoll
  • DHV-Typenkennblatt des zu prüfenden Hängegleiter-Musters
  • Vermessungseinrichtung
  • Spezielles Werkzeug je nach Gerätemuster
  • evtl. Nähmaschine

 

 

Wie wird nachgeprüft?

 

1. Vorbereitung

 

Der Hängegleiter wird ausgepackt und gesichtet. Das Typenschild und die Prüfplakette werden auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit überprüft. Die Daten wie Modell, Typ, Baujahr etc. werden im Nachprüfungsprotokoll eingetragen.

 

2. Austuchen

 

Das Trapez und die Verspannungen werden abgeschraubt, die Mittellatte aus dem Segel gezogen und die Befestigung des Segels vorne an den Flügelrohren gelöst. Anschließend kann das Segel vorsichtig nach hinten abgezogen werden.

 

3. Segelüberprüfung

 

Das Segel wird ausgebreitet und Ober- und Untersegel einer Sichtprüfung auf Risse und Beschädigungen unterzogen. Dabei ist auf Verschleißerscheinungen an Nähten, Segelbefestigungsbändern, Lattentaschen, Ösen, Reißverschlüssen, Sicherungsgummis, Profilrippen und Mylareinschüben zu achten. Das Garn sollte noch eine Mindest-Zugfestigkeit von 2 kg haben (mit Federwaage abziehen!)

Die Eintrittskante wird ebenso einer genauen Überprüfung unterzogen.

Die Nasenplattenverkleidung wird auf Abnutzungserscheinungen an Nähten, die Klettverschlüsse auf Verschleiß/Hafteigenschaften geprüft und anschließend wieder eingesetzt.

 

4. Alurohrgestell

 

Durch Lösen der Verbindungsschrauben werden die Alurohre entnommen.

Folgendes wird auf Beschädigung (Verbiegung, Stauchung, Dellen, Risse, Scheuerstellen, Korrosion, Durchmesser, Länge) untersucht und wenn nötig gegen Originalteile ersetzt:

Alurohre (Flügelrohre/Kielrohr/Querrohre/Turm/Trapezrohre, Speedbar, Swiveltip-Rohre)

  • Trapezecken
  • Nasenplatten
  • Verbindungsteile
  • Zentralgelenk
  • Sonstige Zubehörteile

 

5. Schrauben und Bolzen/ Quick-Pins

 

Alle Schrauben, sonstige Bolzen und Quick-Pins werden auf Verbiegung, Abnutzung, Korrosion und Gewindebeschädigung untersucht und gegebenenfalls gegen Originalteile ausgetauscht.

 

6. Verspannungen

 

Jetzt werden die seitlichen, hinteren und vorderen Unter- und Oberriggs auf Beschädigungen der Seillitzen, Ummantelung, Knickstellen, Kauschen und Presshülsen überprüft. Anschließend werden die Längen an einer Messvorrichtung mit den Längen im Typenkennblatt verglichen und evtl. erneuert.

 

Beschädigte Stahlseile sind durch Original-Ersatzteile zu ersetzen.

 

7. Segellatten

 

Mit Hilfe des Segellattenplans werden alle Segellatten exakt auf den Profilverlauf geprüft und notfalls nachgebogen. Auch die Segellattenendstücke und Federn werden auf Funktion überprüft.

 

8. Querrohr-Spannseil und Sicherungsseil

 

Das Querrohr-Spannseil wird auf Schäden untersucht und die Länge vermessen. Die Kauschen und Nicopresshülsen, das VG-Seil und die VG-Blöcke dürfen nicht beschädigt sein. Gegebenenfalls muss das defekte Teil erneuert werden.

 

9. Piloten-Aufhängung

 

Die Aufhängung wird auf Abnutzung untersucht, die Nähte kontrolliert und auf korrekte Montage geachtet. Die Sicherungsschlaufe darf dabei die Bewegungsfreiheit der Aufhängung nicht beeinträchtigen. 

 

10. Eintuchen

 

Nach eventuellen Instandsetzungsarbeiten am Segel und Gestell wird das Segel wieder aufgezogen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Flügelrohre zwischen Eintrittskante und Profilrippen und das Kielrohr in die vorgesehenen Kieltaschen durchgeführt werden. Der Turm wird auf dem Kielrohr montiert.

 

Die Segelbefestigungsbänder werden an den äußeren Flügelrohren in die Kunststoffendkappen eingehängt und mit Klettbändern gesichert.

 

Die seitlichen Unterriggs werden durch die vorgesehenen Öffnungen im Segel geführt und evtl. mit dem seitlichen Oberrigg zusammen am Flügelrohr oder Querrohr festgeschraubt.

 

Trapez und Speedbar werden mit den Verbindungsteilen am Gestell angeschraubt, die hintere Unterverspannung am Kiel hinten, sowie alle restlichen Unterriggs an der Trapezecke links, bzw. rechts in die Schäkel oder Eckelemente geführt und befestigt.

 

Außer den Stoppmuttern sind alle Muttern mit Kleber (Loctite) zu sichern!

 

11. Aufbau

 

Jetzt wird der Hängegleiter auf das Trapez gestellt und die Flügel auseinander gebreitet.

Die Mittellatte wird eingeschoben und die Kieltasche mittels Befestigungsband am Kiel im markierten Loch, und das Segel rechts und links neben den Nasenplatten am Flügelrohr angeschraubt.

 

Anschließend wird der Gleiter komplett wie in der Bedienungsanleitung beschrieben flugfertig aufgebaut.

 

12. Vermessung

 

Der Drachen wird nun auf die Speedbar, und das Kielrohr hinten auf eine Leiter gestellt. Die VG ist zu spannen, da die Abspannhöhen nur im gespannten Zustand geprüft werden und das stramme Oberrigg die richtige V-Form am Boden ergibt.

 

Zuerst wird die V-Form kontrolliert, indem man vom rechten zum linken Flügelende eine Schnur spannt und den Abstand der Schnur zur Kielrohr-Oberkante misst. Danach werden alle durch Pitchleinen hoch gezogenen Segellatten mit einer Leine (Angelschnur) von links nach rechts verbunden (z.B. Latte Nr. 5 links mit Latte Nr. 5 rechts usw.). Dann wird der Abstand der Schnur zur Kielrohr-Oberkante gemessen und protokolliert. Danach werden die Segellatten außen, die durch die Swivel-Tips hochgehalten werden, ebenso vermessen. Die einzelnen Messergebnisse werden in das Prüfprotokoll eingetragen und mit dem Typenkennblatt verglichen und - wenn notwendig - angepasst. (Toleranz +/- 1 cm).

 

Bei swiveltipgestützten Segellatten (turmlose Drachen oder Turm-Hochleister), werden die entsprechenden Swivel-Tips mit einer digitalen Wasserwaage oder die abgestützten Segellatten wie beschrieben mit einer Schnur vermessen. Die Länge der Swiveltips ist mit Gewinde einstellbar und erlaubt die Anpassung an die vorgeschriebenen Einstellhöhen (Swiveltip länger = höhere Einstellung).

 

Am Schluß folgt ein Kontrollblick vom Kielrohrende aus nach rechts und links über die Segelhinterkante und die Segelvorderkante (Eintritt-Unterkante). Alles symmetrisch verwunden?

Die Reparaturen und Korrekturarbeiten müssen in einem Protokoll eingetragen werden. Das Prüfprotokoll des Selbstprüfers ist zu unterschreiben und mit Datum dem Hersteller in Kopie zuzuschicken.

 

Nimmt der Halter die Hilfe einer autorisierten Prüfperson/ Nachprüfbetriebs in Anspruch, ist das am Segel des Hängegleiter durch einen DHV-Prüfstempel mit Unterschrift und Datum zu bestätigen. Es ist einzutragen, wann die nächste Nachprüfung zu erfolgen hat. Eine Kopie dieses Nachprüfprotokolls wird im Betriebshandbuch abgelegt, braucht also nicht zum Hersteller geschickt werden.